Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alexander Meyer & Ute Feder GbR
Alexander Meyer & Ute Feder GbR
der Firma Alexander Meyer & Ute Feder GbR, Am Obstgarten 8, 91522 Ansbach
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die Firma Alexander
Meyer und Ute Feder GbR, Am Obstgarten 8, 91522 Ansbach, vertreten durch
Herrn Alexander Meyer und Frau Ute Feder, (im Folgenden: die Firma), soweit
diese nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen der Firma und dem
Auftraggeber abgeändert werden.
(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber
dieser Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der
Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das Widerrufsrecht und die
Rechtsfolgen des Schweigens wird der Auftraggeber im Falle der Änderung der
Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.
(1) Die Angebote der Firma sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag
kommt erst mit Annahme durch die Firma zustande. Alle angegebenen Preise der
Firma beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(2) Die Angaben in Prospekten, Werbematerial und Internet sind stets
unverbindlich.
(1) Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Firma kommt zustande,
indem der Auftraggeber ein schriftliches Angebot der Firma unterschreibt und
gleichzeitig eine Vollmacht zur Abholung des/der Verstorbenen erteilt (Auftrag)
und dies durch die Firma angenommen wird. Die Erklärung des Auftraggebers
kann auch per E-Mail, per Fax oder per Brief erfolgen.
(2) Entstehen bei der Durchführung des Auftrages zusätzliche Kosten, die bei
Auftragserteilung nicht vorhersehbar waren und auf wichtigen Gründen beruhen,
so sind diese auf entsprechenden Nachweis vom Auftraggeber zu tragen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma wichtige Dokumente über den/die
Verstorbene/n unverzüglich nach Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Dies
betrifft insbesondere die Geburtsurkunde, den Personalausweis, die
Heiratsurkunde, die Sterbeurkunde des Ehepartners, Scheidungsurteil usw.). Dem
Auftraggeber ist bekannt, dass diese Dokumente und Informationen dringend zur
Erfüllung des Auftrages benötigt werden. Sollte der Auftraggeber es pflichtwidrig
unterlassen, diese Dokumente vorzulegen, ist die Firma zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
(1) Die Zahlung von Rechnungen hat innerhalb von 21 Tagen nach
Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Firma behält sich vor, in Einzelfällen nur gegen
Vorkasse zu leisten. Eine Ratenzahlungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber
und der Firma kommt nur durch gesonderte Vereinbarung zustande. Auftraggeber
ohne ständigen Wohnsitz können Leistungen nur gegen Vorkasse in Anspruch
nehmen.
(2) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden Verzugszinsen in Höhe von
derzeit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Kommt der
Auftraggeber bei Ratenzahlungsvereinbarung seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht vertragsgemäß nach, so ist die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig.
(3) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines
Umstandes unmöglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist der Firma der
nachweislich entstandene Schaden zu ersetzen, wenn die Nichtausführung oder
Nichtlieferung durch die Firma nicht zu vertreten ist.
(4) Entstehen durch das Verhalten des Auftraggebers weitere Kosten
(Kühlgebühren, Lagergebühren für Urnen, Mahngebühren, Zinsen usw.) so sind
diese durch den Auftraggeber zu zahlen.
Besteht für den Auftraggeber ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungen,
Sterbegeld, Leistung von Krankenkassen, Rententräger usw., so handelt die Firma
bei der Abwicklung solche Verträge im Auftrag des Auftraggebers. Sollten die
Zahlungen aus den Verträgen nicht ausreichend sein, um die Forderungen der
Firma gegen den Auftraggeber auszugleichen, sind die entsprechenden
Minderbeträge unverzüglich durch den Auftraggeber zu zahlen. Sofern sich ein
Überschuss ergibt, wird dieser unverzüglich durch die Firma an den Auftraggeber
ausgezahlt.
Die Firma behält sich vor, in bestimmten Fällen eine Bonitätsprüfung des
Auftraggebers durchzuführen. Hierzu wird zur Wahrung berechtigter Interessen
der Firma eine Bonitätsauskunft auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren bei
einem entsprechenden Unternehmen eingeholt. Hierzu übermittelt die Firma die
zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an dieses
Unternehmen und verwendet die erhaltenen Informationen über die statistische
Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung
über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines
Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte
(Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter
mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung
u. a. Anschriftendaten einfließen. Die schutzwürdigen Belange des Auftraggebers
werden hierbei gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
(1) Die von der Firma genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, jedoch
verpflichtet sich die Firma zum schnellen und reibungslosen Ablauf eines
Auftrages.
(2) Bei Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und/oder
auf Grund von Ereignissen, die die Durchführung der Dienstleistung verzögern,
erschweren oder unmöglich machen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, behördliche
Anordnungen) ist die Firma berechtigt, die Dienstleistung um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Bezahlung
einschließlich aller Kosten (z.B. Versand- und Vertriebskosten) das Eigentum der
Firma.
(1) Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers richten sich nach den allgemein
gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der Auftraggeber hat der Firma Mängel bzw. mangelhafte Leistungen
unverzüglich in schriftlicher Form (§§ 126, 127 BGB) anzuzeigen.
Die Firma haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet die Firma für
die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der
Auftraggeber als Kunde regelmäßig vertraut. Im letzten Fall haftet die Firma
jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Firma haftet
nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden
Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht
bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Dem Auftraggeber steht als Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 13 BGB zu.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache
vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei der Lieferung von
Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung), jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2
EGBGB, bei schriftlich abzuschließenden Verträgen nicht bevor Ihnen auch eine
Vertragsurkunde, Ihr schriftliche Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde
oder eines Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Firma: Alexander Meyer & Ute Feder GbR, Am Obstgarten 8, 91522 Ansbach
E-Mail: federmeyer@t-online.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B.
Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz
leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogenen Nutzungen
müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzung oder die Verschlechterung
auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der
Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter Prüfung der
Eigenschaften und der Funktionsweise versteht man das Testen und Ausprobieren
der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die
regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von 40,00 EUR€ nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis
der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine
vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht haben. Andernfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei
Ihnen abgeholt. Verpflichtung zur Erstattung von Zahlung müssen innerhalb von
30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind nach § 312d Abs. 4 Ziff. 1 und 2 BGB
Waren, welche kundenspezifisch angefertigt wurden.
Macht der Auftraggeber von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch ( siehe
Widerrufsbelehrung), hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR€ nicht übersteigt oder
wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch
nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Auftraggeber kostenfrei.
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(3) Wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder
nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des
Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der Firma in Ansbach.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder den
gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der abzuschließende
Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden von
den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung
ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend
bei Regelungslücken.
Stand: 2020
©2014 – 2020 Alexander Meyer & Ute Feder GbR